Alle angebotenen Leistungen werden durch mich persönlich erbracht und erfüllen die Gebührenordnung für Ä (GOÄ) in ihrer aktuellen Fassung:
- Private Krankenkassen & Beihilfen übernehmen jene sofern alle Kriterien erfüllt sind
- bei Zusatzversicherungen ist darauf zu achten, dass jene ausdrücklich auch die Behandlung über die ärztliche Gebührenordnung GOÄ erlauben; Zusatz-Versicherte erhalten Aufstellungen der Gebührenpositionen denen Privater Krankenkassen/Beihilfen entsprechend
- Gesetzliche Krankenkassen sehen -systembedingt- von einer Kostenübernahme ab, so dass gesetzlich Versicherte als Selbstzahler eine Individuelle Gesundheitsleistung erhalten
Mögliche Ausnahmefälle zu Vorangehendem werden immer vorab und persönlich besprochen.