Gebührenordnung

Alle angebotenen Leistungen werden durch mich persönlich erbracht und erfüllen die Gebührenordnung für Ä (GOÄ) in ihrer aktuellen Fassung. Ich arbeite bewusst gewählt auf privatärztlicher sowie Selbstzahlerbasis und bitte Sie dies und folgendes zu beachten:

  • Private Krankenkassen & Beihilfen übernehmen jene sofern alle Kriterien erfüllt sind (GOÄ Ziffern, angemessene Steigerungsfaktoren, korrekte Diagnosen etc.)
  • bei Zusatzversicherungen ist darauf zu achten, dass jene ausdrücklich auch die Behandlung über die ärztliche Gebührenordnung GOÄ erlauben; Zusatz-Versicherte erhalten Aufstellungen der Gebührenpositionen denen Privater Krankenkassen/Beihilfen entsprechend
  • Gesetzliche Krankenkassen sehen -systembedingt- von einer Kostenübernahme ab, so dass gesetzlich Versicherte als Selbstzahler eine Individuelle Gesundheitsleistung erhalten; sollten Sie zuerst eine Selbstzahlerleistung wünschen und im Verlaufe der Behandlung zu einer Zusatzversicherung wechseln wollen, erwähnen Sie dies bitte vorab, da in diesem Falle verschiedenes zu berücksichtigen ist.

Mögliche Ausnahmefälle zu Vorangehendem werden immer vorab und persönlich besprochen.

Sie erhalten in allen Fällen die Rechnungsstellung über die privatärztliche Abrechnungsstelle (PVS) SH/Hamburg.

Wenn Sie planen die Akupunktur oder andere angebotene Verfahren für sich in Anspruch zu nehmen, rechnen Sie bitte mit durchschnittlich 10 Behandlungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 6 Wochen für das „Groh“ gängiger Beschwerden – minus plus. Diese Empfehlung hat sich im europäischen Raum in weiten Teilen so etabliert.

Bei sehr chronifizierten Problemen, Augenleiden wie Makuladegeneration / Glaukom, neurologischen Störungen (z.B. Z.n. Schlaganfall) u.a. können bzw. müssen, der Natur der jeweiligen Erkrankung/Symptomatik gemäß, die Empfehlungen ggf. entsprechend abweichen.

Gebühren Akupunktur – siehe hier: Akupunktur

Gebühren Kräuteranamnese – siehe hier: Kräuter