Impressum

Verantwortlich im Sinne des MDStV:
 
Dr. med. Harald Lemke
bei vorliegender Tätigkeit privatärztlich ohne Facharztzusatz tätig
 
 
Bahnhofstrasse 11
24340 Eckernförde
Telefon: 04351 – 482 91 52
Telefax:    0321 – 245 174 53
E-Mail: praxislemke@gmail.com
 
  • Mitglied derÄrztekammer Schleswig-Holstein
  • Berufsordnung
  • Titel verliehen in Deutschland
  • die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ wurde durch die Ärzetkammer Berlin verliehen
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Traditionelle Chinesische Medizin (AGTCM) sowie der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) u.a.
 
 
Haftungshinweis:
Trotz  sorgfältiger  inhaltlicher Kontrolle übernehmen ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
 
 
Hinweise für Abmahnversuche:
 
Sollte  der Inhalt oder die  Aufmachung  dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Be- stimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden. Es wird gewährleistet, dass die  zu  Recht  beanstandeten  Passagen  unverzüglich  entfernt werden, ohne dass von Ihrerseits die  Einschaltung  eines  Rechtsbeistandes  erforderlich  ist. Dennoch  von Ihnen  ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht.
 
Wichtige Neuigkeiten: 
 
24.09.2016:
Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V.  (DAEGfA) verweist im aktuellen Newsletter auf laufende  wettbewerbsrechtliche  Abmahnverfahren von  Betreiberinnen und Betreibern  von Praxis/Klinik-Homepages.  In besagten Fällen  werde den Betroffenen  vorgehalten mit „wissen- schaftlich nicht beweisbaren Wirksamkeitsangaben unlautere Werbung für ihre Behandlertätig- keit“ zu betreiben; „potentiell“  irreführende Aussagen könnten juristisch erfolgreich (gemäss Ir- reführverbot  im Heilmittelwerbegesetz (HWG)  und nach Gesetz gegen den unlauteren Wettbe- werb  (UWG) ) gegen einen verwendet werden.   „Gesicherte  wissenschaftliche  Erkenntnis“  sei  im wesentlichen nur gegeben, wenn eine „randomisierte placebokontrollierte Doppelblindstudie mit  einer  adäquaten  statistischen  Auswertung  vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Dis- kussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist“.
 
Wieviel  „gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis“  in  der Medizin überhaupt damit gegeben ist, bleibt anderen überlassen zu diskutieren. Das Internet bietet jedem Einzelnen mittler- & erfreuli cherweise die Möglichkeit sich über die Studienlage zu individuellen Interessen zu belesen.
 
Sollte  sich  auf  meiner Webpage  eine  Formulierung  finden, die im juristischen Sinne auch nur annäherungsweise unhaltbar scheint, sind Sie, auch als JuristIn, gebeten, mich vor jeglicher Ab- mahnung freundlich darauf hin zu weisen und mir die Möglichkeit zur Korrektur zu geben.